AGB
der Davos Klosters Bergbahnen AG

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Davos Klosters Mountains (DKM)

Die wichtigsten Inhalte der AGB haben wir für Euch als Fragen und Antworten festgehalten. Das vollständige Dokument findet Ihr hier zum Downloaden. Mit dem Kauf von Tickets und Erlebnissen werden die AGB der Davos Klosters Bergbahnen AG akzeptiert.

DKM AGB 2023/24 als PDF: Deutsch | Englisch

1. ALLGEMEIN

Die Keycard ist ein Datenträger und ermöglicht den berührungslosen Zutritt zu allen Bahnen und Liften der DKM. Sie kann jederzeit mit neuen Gültigkeitsdaten programmiert werden und ist daher mehrere Jahre verwendbar. Die Keycard (ab 3-Tagespass obligatorisch) ist bei allen Verkaufsstellen gegen eine Gebühr von CHF 5.- erhältlich (kein Depot, d.h. keine Rückerstattung der Kartengebühr).

Ein KeyTicket ist auch ein Datenträger und ist eine gebührenfreie und berührungslose Einwegkarte aus Papier. Sie wird für Gruppen-, Fussgänger-, 1-Tages-, 2-Tages-, Vormittags-, Halbtages- und Abendkarten verwendet.

Saison-/Jahreskarten, Mehrtagespässe ab 8 Tage sowie Tageswahl-Abonnemente werden mit einem Foto versehen. Ausgenommen sind Wintersportpässe aus dem Ticket Onlineshop, welche direkt auf einen Datenträger geladen werden. Hier sind die Mitführung der Kaufbestätigung des Ticket Onlineshops und eines amtlich gültigen Ausweises obligatorisch.

Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassen-/Bahn- /Kontrollpersonals mit einem amtlich gültigen Ausweis (ID, Pass, Fahrausweis) auszuweisen. 

Kinder bis zum 6. Geburtstag fahren in Begleitung Erwachsener oder Schneesportlehrer/In (sofern in dessen Unterricht) gratis, davon ausgenommen sind die Talskilifte in Davos und Klosters.

Alterskategorien:
Reduzierte Kindertarife gelten vom 6. bis zum 13. Geburtstag
Reduzierte Jugendtarife gelten vom 13. bis zum 18. Geburtstag
Erwachsenentarife gelten ab dem 18. Geburtstag
Tarife für Senioren gelten ab dem 65. Geburtstag, für Seniorinnen ab dem 64. Geburtstag

Die regionalen Wintersporttickets sind auf allen Anlagen der Parsenn Davos Klosters, Jakobshorn, Rinerhorn, Pischa und Madrisa sowie an den Talskiliften in Davos und Klosters (ohne Schatzalp) gültig. Der Talskilift Selfranga akzeptiert unsere regionalen Karten erst ab einem 3-Tagesskipass. 1- + 2-Tagesskipässe sowie Wahlabonnemente sind bei Selfranga nicht gültig.

Tageszeitliche Geltungsdauer: Bergbahnen gemäss den veröffentlichten Betriebszeiten (ohne Abendanlässe wie Abendskifahren oder Abendschlitteln).

Vormittagskarte Rückgabe (= Gültigkeit) bis 13.00 Uhr
Halbtageskarte Verkauf (= Gültigkeit) ab 12.15 Uhr

WINTER: Als Gruppe gilt, wenn gleichzeitig mindestens 15 Skipässe bezogen werden. Als Gruppe werden Vereine, Clubs, Firmen oder Schulen anerkannt. Der Gruppenleiter muss alle Fahrausweise gemeinsam beziehen und bezahlen. Eine Einzelabgabe der Gruppentickets durch die DKM ist nicht möglich. Die Gültigkeit der Tickets muss zudem am gleichen Tag beginnen und enden und die gleichen Leistungen enthalten. Detaillierte Informationen über attraktive Gruppenrabatte sind an den Verkaufsstellen erhältlich.

SOMMER: Eine Gruppe besteht aus mindestens 10 gemeinsam angereisten Personen, wobei Erwachsene, Jugendliche und Kinder als ganze Personen gerechnet werden. Der Gruppenleiter muss alle Fahrausweise gemeinsam beziehen und bezahlen. Eine Einzelabgabe der Gruppentickets durch die DKM ist nicht möglich. Die Gültigkeit der Tickets muss  zudem am gleichen Tag beginnen und enden und die gleichen Leistungen enthalten. Detaillierte Informationen über attraktive Gruppenrabatte sind an den Verkaufsstellen erhältlich.

Als Familie gilt mindestens ein Elternteil mit mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Patchwork Familien gelten auch als Familien und bis zu 2 Kinder (unabhängig, von welchem Elternteil) können ins Familienabo eingebunden werden. Ab 3 Kindern müssen zwingend alle von einem Elternteil stammen oder alle im gleichen Haushalt leben.

Ja. Der öffentliche Verkehr ist ab Start der Wintersaison bis zur Schliessung der Skigebiete wie folgt eingeschlossen:

Rhätische Bahn*
Rhätische Bahn RhB 2. Kl. (Küblis - Filisur), nur gültig für Hin- und Rückfahrt zu den Talstationen der DKM im Zusammenhang mit deren Benutzung als Ski- oder Snowboardfahrer oder Schlittler in Ski-, Snowboard oder Schlittelausrüstung.

Ortsbus*
Die von den DKM ausgestellten Wintersportpässe sind bei den Ortsbussen während der Wintersaison wie folgt gültig:
VBD = Ortsbusnetz Davos ohne Seitentäler akzeptiert ein gültiges Ticket oder Abonnement auch für Berufs- und Freizeitfahrten.
OKS = Ortsbusnetz Klosters-Serneus nur gültig für Hin- und Rückfahrt zu den Talstationen der DKM im Zusammenhang mit deren Benutzung als Ski- oder Snowboardfahrer oder Schlittler in Ski-, Snowboard oder Schlittelausrüstung.

*Tages- oder Halbtageskarten sind nur am Gültigkeitstag bis 19:00 Uhr, Vormittagskarten bis 13:00 Uhr im öffentlichen Verkehr gültig.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Bergbahntickets finden sie auf der Webpage www.davosklostersmountains.ch unter Tarife Sommer und Winter. Die angegebenen Preise sind in CHF und verstehen sich inkl. MWST. 

Es werden folgende Zahlungsmittel vor Ort akzeptiert:

  • Barzahlung in CHF
  • Barzahlung in EURO zum aktuellen Tageskurs der DKM (Wechselgeld wird grundsätzlich in Schweizer Franken ausbezahlt.)
  • Kreditkarten, Debitkarten, Postkarte, TWINT

Die Online-Übertragung der Kreditkarteninformationen erfolgt verschlüsselt über ein SSL-Zertifikat innerhalb des Saferpay oder Datatrans-Fensters. Saferpay ist ein Produkt der Six Payment Services AG, 8005 Zürich; Datatrans von Datatrans AG, 8008 Zürich. Der Kaufvorgang wird wirksam, sobald das Geld abgebucht wurde. Tickets mit unterbrochenen Transaktionen sind nicht gültig.

Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ticketbezüge auf Kredit bzw. auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie von den DKM schriftlich bestätigt wird.

3. Ticketing und Onlineshop

Betriebseinschränkungen bzw. –Einstellungen infolge höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks oder behördlichen Anordnungen, Betriebsstörungen (z.B. infolge von technischen Defekten oder Stromunterbrüchen) berechtigen weder zu einer Rückerstattung noch zu einer Entschädigung.

Ja, sofern es sich um ein Ticket mit mehr als einen Gültigkeitstag und kein Spezialabonnement handelt. Die Rückerstattung kann erst nach dem Vorweisen oder Zusenden des Arztzeugnisses erfolgen.

Keine Rückerstattungsanspruch besteht auf: Einzelfahrten, Vormittags-, Halbtages-, Tages- und Abendkarten, Bergerlebnisse, Spezialabonnemente

Für Abonnente gelten die Rückerstattungsbedingungen der AGB der Davos Klosters Bergbahnen AG.

In diesem Fall wendet Euch bitte an eine unserer Verkaufsstellen:

Gestohlene oder verlorene Abonnemente werden nur mit der Originalquittung mit Sperrnummer für das Restguthaben ersetzt. Gleichzeitig wird das verlorene Ticket gegen unbefugte Benützung gesperrt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 20.-- inkl. Gebühr für die neue KeyCard. KeyTickets werden nicht ersetzt! Rückerstattungsansprüche (Tageskarte) für vergessene Abonnemente werden nur bis Ende der aktuellen Saison ausbezahlt.

Es besteht kein Ersatz auf: Einzel-/Retourfahrten, Vormittags-, Halbtages-, Tages- und Abendkarten.

Nein, grundsätzlich nicht. Sobald Ihr den Kaufprozess erfolgreich abgeschlossen habt, ist dieser verbindlich. Es gelten die AGB der DKM.

Ihr könnt das Ticket direkt auf eine bestehende KeyCard laden und so ohne Anstehen direkt das Drehkreuz passieren. Zudem könnt Ihr bei einer Online Buchung von tagesbezogenen, attraktiven Preisen profitieren.

Alle aktuellen Skidata Karten können mit der Datenträgernummer (Rückseite, unten rechts) im Online Ticketshop direkt aufgeladen werden. 

Online Tickets könnt Ihr bis wenige Minuten vor der Erstbenützung kaufen. Einzige Ausnahme ist der KeyCard-Neukauf für Saisonabos mit Postversand: Dieser ist nur bis fünf Arbeitstage vor Gültigkeitsbeginn des Tickets möglich.

Unsere Verkaufsstellen oder unser Webshop Team stehen Euch bei Fragen täglich während den Öffnungszeiten zur Verfügung.

T +41 (0)81 417 61 35
M shop@davosklosters.ch

Öffnungszeiten Wintersaison: Täglich von 08.00 – 12.00 Uhr / 13:00 – 17:00 Uhr
Öffnungszeiten Sommersaison: Mo-Fr von 08.00 – 12.00 Uhr / 13:00 – 17:00 Uhr

4. Weitere Fragen

Erleidet ein Ticketkäufer einen Unfall im Wintersportgebiet, kann der Rettungsdienst der DKM in Anspruch genommen werden. Diese Rettungskosten werden von der DKM nach Aufwand direkt in Rechnung gestellt oder werden nach Möglichkeit in der Spital- /Arztrechnung integriert. Zusätzlich können Kosten Dritter, wie z.B. Krankenwagen-Transportkosten, Flugrettungskosten usw. entstehen. Es ist Sache des Patienten, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen

Sommer: Im Sommer besteht kein Rettungsdienst für Biker und Wanderer. Als Ausnahme gilt die Gotschna Freeride Bikestrecke Klosters (siehe auch AGB 5.1.)

Die DKM empfehlen allen Ticketkäufern für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra Rückreisekosten-Versicherung usw.

Neuerungen AGB's

Ab der Wintersaison 2024/25

Ab der Wintersaison 2024/25 gibt es einige Änderungen in den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Davos Klosters Bergbahnen. Hier findet Ihr eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024/25 als PDF

Die Rhätische Bahn RhB ist in allen Tickets der Davos Klosters Mountains ab der Wintersaison 2024/25 nicht mehr inbegriffen.

Die Ortsbusse in Davos und Klosters sind wie folgt inbegriffen in allen Tickets der Davos Klosters Mountains: während der Wintersaison:

Ortsbus Davos (VBD)

Ortsbusnetz Davos ohne Seitentäler akzeptiert ein gültiges Ticket oder Abonnement auch für Berufs- und Freizeitfahrten während der Wintersaison. Tages- oder Halbtageskarten sind nur am Gültigkeitstag bis 19:00 Uhr, Vormittagskarten bis 13:00 Uhr in den Ortsbussen gültig.

Ortsbus Klosters (OKS)

Ortsbusnetz Klosters-Serneus nur gültig für Hin- und Rückfahrt zu den Talstationen der DKM im Zusammenhang mit deren Benutzung als Ski- oder Snowboardfahrer oder Schlittler in Ski-, Snowboard oder Schlittelausrüstung. Tages- oder Halbtageskarten sind nur am Gültigkeitstag bis 19:00 Uhr, Vormittagskarten bis 13:00 Uhr in den Ortsbussen gültig.

Aufgrund des erhöhten Missbrauchs bei der Nutzung von Tickets und Abonnementen wir die Busse für die missbräuchliche Benützung von Fahrausweisen auf CHF 500.- angehoben. Wir bitten alle Gäste sich an die gültigen Regulierungen zu halten. Die Tickets sind persönlich und nicht übertragbar.

Event AGB

Davos Klosters Mountains (DKM)

Die Event AGB ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten für Kunden, die über die Davos Klosters Bergbahnen AG einen Event durchführen oder veranstalten lassen. Dazu gehören auch Skirennen und Trainings.

Event AGB als PDF: Deutsch

Für welche Betriebe der DKM sind die Event AGBs für Veranstaltungs-Dienstleistungen geltend?

Für die Davos Klosters Bergbahnen AG, die Bergbahnen Rinerhorn AG, die Sportbahnen Pischa AG und die Mountain Experience AG. Für Dienstleistungen und Produkte der DKM gelten die Allgemeinen AGBs bzw. für die Unterkünfte AGBs der Mountain Hotels & Resorts.

Gilt eine schriftliche Veranstaltungs-Offerte als verbindlich?

NEIN – Nach Bestätigung der Offerte durch den Kunden muss zwingend ein schriftlicher Veranstaltungsvertrag durch die DKM ausgearbeitet und von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden.

Können zusätzliche Sonderwünsche des Kunden im Veranstaltungsvertrag berücksichtigt werden?

JA – Sonderwünsche werden gemeinsam ausgearbeitet und vertraglich schriftlich festgehalten. Daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Wie verstehen sich die Preise im Veranstaltungsvertrag?

Die Preise sind in Schweizer Franken berechnet inkl. Mehrwertsteuer. Sie werden entweder pro Person oder als Pauschalbetrag ausgewiesen.

Ist die DKM berechtigt die Preise im Veranstaltungsvertrag anzupassen?

JA- Bei Unterschreitung der Mindest-Teilnehmerzahl, welche im Veranstaltungsvertrag definiert wurde, ist die DKM berechtigt, den Preis anzupassen oder die Veranstaltung einseitig zu annullieren.

Wie lauten die Zahlungsbedingungen der DKM?

50% der Gesamtkosten bei Auftragserteilung
50% der Gesamtkosten 10 Tage vor dem Anlass
Überweisung ohne Skontoabzug, Bankspesen gehen zu Lasten des Absenders. Vorbehalten bleibt die Kreditwürdigkeit des Kunden, welche eine Vorauszahlung bedingen kann.

Was geschieht wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachgeht?

Er gerät ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen von 5 Prozent.

Bezahlt man ein Depot für Mietmaterial?

JA - Die DKM behält sich vor, ein Depot für Material zu verlangen, welches nach Rückgabe zurückerstattet wird. Verluste oder Defekte werden vom Depot abgezogen oder nachverrechnet.

Wie lauten die Annullationsbedingungen bei Rücktritt vom Vertrag?

Bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 30% des Gesamtpreises
Bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn 50% des Gesamtpreises
29 – 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des Gesamtpreises
13 – 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% des Gesamtpreises
Ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Gesamtpreises

Ab wann ist eine Annullation der gebuchten Veranstaltung von Kundenseite aus als rechtsgültig erklärt?

Eine Annullation der gebuchten Veranstaltung durch den Kunden muss der DKM mittels eingeschriebenem Brief und gemäss den Annullationsbedingungen bei Vertragsrücktritt mitgeteilt werden. Als Datum gilt die Annahme des eingeschriebenen Briefes. 

Ab wann ist eine Annullation der gebuchten Veranstaltung von Seiten DKM aus als rechtsgültig erklärt?

Die DKM ist ohne Entschädigungsfolge berechtigt, die Veranstaltung oder einzelne vereinbarte Leistungen abzusagen bzw. das Veranstaltungsprogramm zu ändern, wenn ausserordentliche Umstände (höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, Wetterverhältnisse, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken, etc.) dies erfordern.

Wird die dem Veranstaltungsvertrag zugrundeliegende Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist die DKM berechtigt, die Veranstaltung einseitig abzusagen oder einen der Teilnehmerzahl entsprechenden Mehrpreis zu verlangen. 

Weiter ist die DKM berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, abzubrechen oder einzelne Teilnehmer davon auszuschliessen, wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und/ oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben.

Werden Mehrstunden verrechnet?

JA - Trifft der Kunde mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde am Veranstaltungsplatz ein, ist die DKM berechtigt, dem Kunden die Mehrstunden zu verrechnen. Das gleiche gilt, wenn der Kunde die Dauer der Veranstaltung um mehr als eine Stunde verlängern will. 

Auch Mehrstunden für Betreuer, Geräte und Infrastrukturen werden in Rechnung gestellt.

Was ist grundsätzlich bei allen Veranstaltungen Teilnahmevoraussetzung?

Teilnehmer sind verpflichtet, die DKM über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen.

Teilnahme an einer Veranstaltung unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter dem Einfluss von Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

Bei Nichteinhaltung der Teilnahmevoraussetzungen, wie auch Nichteinhalten der Weisungen der DKM, der Veranstaltungsleitung und der Hilfspersonen von einem Kunden/Teilnehmer, entfällt jegliche Haftung der DKM.

Wer ist für die Versicherung der Teilnehmer zuständig?

Der Kunde/Teilnehmer ist durch die DKM nicht versichert. Die Versicherung ist Sache des Kunden/Teilnehmers. 

Wer haftet bei einem Unfall wie auch Schädigungen jeglicher Art während der Veranstaltung?

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr! Die DKM lehnt jede Haftung für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die ohne Verschulden der DKM oder ihrer Hilfspersonen entstehen, ab. 

Bis wann müssen Beanstandungen und Anmeldungen allfällig erlittener Schäden bekannt gegeben werden?

Beanstandungen und Anmeldungen allfällig erlittener Schäden sind der Veranstaltungsleitung sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von dieser bestätigt werden.

Innerhalb welcher Frist und wie müssen Schadenersatzansprüche angemeldet werden?

Schadenersatzansprüche müssen in jedem Fall innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung mittels eingeschriebenem Brief inklusive einer Bestätigung der Veranstaltungsleitung sowie mit Beweismitteln bei der DKM angemeldet werden. 

In welcher Situation haftet die DKM im Rahmen dieser Event AGBs?

Die DKM haftet für Mängel der Durchführung oder für einen Ausfall der Veranstaltung, wenn ein Verschulden seitens der DKM oder ihrer Hilfspersonen vorliegt und keine gleichwertigen Ersatzleistungen erbracht werden können. 

Bei Missachtung der Weisungen der DKM oder ihrer Hilfspersonen entfällt jegliche Haftung seitens der DKM.

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